Baugutachter Lichtenau
Wilfried Kersting
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 05295 231 95 50Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Lichtenau steht Ihnen Herr Wilfried Kersting als Baugutachter zur Verfügung.
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Wilfried Kersting kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Lichtenau, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Lichtenau kommen bzw. sich nicht in Lichtenau auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Lichtenau - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Beginnend im Osten grenzen an Lichtenau im Uhrzeigersinn die Städte Bad Driburg (23km), Willebadessen (10 km), Warburg (30 km), Bad Wünnenberg (23 km), Borchen (19 km), Paderborn(17 km) und Altenbeken (22 km). Die Stadt Lichtenau hat folgende 15 Ortsteile, Asseln (462 Einwohnern), Atteln (1.458 Einwohnern), Blankenrode (154 Einwohnern), Dalheim (160 Einwohnern), Ebbinghausen (266 Einwohnern), Grundsteinheim (476 Einwohnern), Hakenberg (207 Einwohnern), Henglarn (1.040 Eonwohnern), Herbram (957 Einwohnern), Herbram-Wald (176 Einwohnern), Holtheim (919 Einwohnern), Husen (1.083 Einwohnern), Iggenhausen (218 Einwohnern), Kleinenberg (1.336 Einwohnern) und Lichtenau mit rund 2.652 Einwohnern.
Wichtige Anlaufstellen:
Rathaus:
Lange Straße 39
33165 Lichtenau
Bauamt:
Hauptstraße 15
77839 Lichtenau
Amtsgericht:
Am Bogen 2 – 4
33098 Paderborn